Beratung für Eltern und Familien
Erziehungsberatungsstellen/ Familienberatungsstellen
Die Aufgaben der Erziehungsberatungsstellen sind in mehreren Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) geregelt (§§ 16 Abs. 2 Nr. 2, 17, 18 Abs. 3, 28 SGB VIII), wobei in §28 SGB VIII die Einrichtungen ausdrücklich als Anbieter genannt und Vorgaben an ihre Organisation und Arbeitsweise niedergelegt werden: “Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind”.
Mehr Informationen unter: www.bke.de
Beratung und Therapie für junge Leute bis 27
Jugendberatungsstellen
Jugendberatungsstellen sind spezialisierte Erziehungsberatungsstellen für die Zielgruppe. Bereits mit ihrem Namen setzen sie ein deutliches Signal.
Sie bieten Informationen, Krisenintervention, Beratung und Therapie für alle sozialen, psychischen und jugendspezifischen Fragestellungen. Die Verwirklichung von Niedrigschwelligkeit ist ein zentrales Prinzip. Projekte in den Lebenswelten von jungen Menschen, gute Öffentlichkeitsarbeit sowie eine tragfähige Vernetzung mit relevanten Kooperationspartnern sind deshalb wichtige Grundprinzipien der Arbeit.
Die jungen Leute, an die sich das Angebot der Jugendberatung wendet, sind in sozial schwierigen Situationen, zeigen Verhaltensauffälligkeiten, leiden unter psychischen, psychosomatischen und existenziellen (Wohnen, Finanzen …) Problemen – oder haben einfach Liebeskummer.
Jugendberatungsstellen sind vielfältig vernetzt und kooperieren mit vielen Diensten und Einrichtungen: Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Beratungsstellen, Jugendamt, Betriebssozialarbeit, Jobcenter U25, Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendgerichtshilfe, stationäre und ambulante Jugendhilfen, niedergelassene Therpeut*innen und Ärzt*innen.
Beratung für alle
Integrierte Beratungsstellen
Die Integrierte Beratungsstelle bietet neben Erziehungs- und Familienberatung, Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung auch Lebensberatung an. Lebensberatung ist nicht im SGB VIII aufgeführt und wird daher nicht darüber finanziert, sondern i.d.R. mit kommunalen Kostenträgern verhandelt. Manchmal auch in Kombination mit zusätzlichen Angeboten wie Kinderschutzberatung und Schwangerenberatung. In der Regel sind in Intergrierten Beratungsstellen ebenfalls alle Angebote kostenlos.
Beratung für Fachkräfte
Beratung für Fachkräfte
Neben der Beratung für oben beschriebene Zielgruppen bieten Familien- und Erziehungsberatungsstellen auch Fachkräfteberatung an.
Hier sind vor allem die Familienzentren zu nennen, die neben den Jugendämtern zumeist die wichtigsten Kooperationspartner geworden sind. Diese haben zusätzlich zu ihren Aufgaben als Kindertageseinrichtung die Zielsetzung, sozialräumlich zu arbeiten und Bildungs-, Betreuungs- und Beratungsangebote für die ganze Familie vor Ort im Wohnquartier anzubieten.
Nordrhein-Westfalen hat 2006 als erstes Bundesland Familienzentren eingerichtet. Seitdem nutzen rund 3000 Kitas in NRW das Beratungsangebot der Familienberatungsstellen, nicht nur für Beratungs- und Gruppenangebote für die Familien, sondern auch für ihre eigenen Fachkräfte – meist in Form von Fallberatung im Team oder im Einzelsetting.
Aber auch für andere Institutionen bieten Familien- und Erziehungsberatungsstellen Beratung an, z.B. für Lehrkräfte. Dank der Initiative der Landesregierung gibt es inzwischen sogar flächendeckend im Rahmen der Prävention zum Thema „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ Beratungsangebote für andere Fachkräfte.