Die Prävention sexualisierter Gewalt hat in Nordrhein-Westfalen, leider auch durch einige tragische Vorfälle in jüngster Vergangenheit „getriggert“, aktuell einen sehr hohen fachpolitischen Stellenwert. So wurde in NRW beispielsweise Ende 2020 in Köln als erstes Bundesland eine zentrale Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt (PsG.nrw) eingerichtet. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird entsprechend in der Arbeit von Beratungsstellen zunehmend als wichtiger Schwerpunkt wahrgenommen. Neben den „regulären“ Erziehungs- und Familienberatungsstellen, deren Angebote niederschwellig und sozialraumnah ein sehr breites Themenspektrum und eine große Bandbreite an Zielgruppen ansprechen, werden Angebote zum Schutz bzw. zur Unterstützung bei sexualisierter Gewalt in NRW insbesondere durch spezialisierte Fachberatungsstellen bereitgestellt. Da die Fachberatungsstellen regional unterschiedlich verteilt und zudem überwiegend in Ballungsräumen ansässig sind, sind letztlich beide Strukturen für die Gewährleistung einer flächendeckenden und sozialraumnahen Versorgung unerlässlich. Unstrittig ist aber auch, dass egal in welcher Struktur die Beratung letztlich stattfindet, es in den betreffenden Stellen einer an den besonderen Bedarfen der Zielgruppen ausgerichteten sensibilisierten Beratung bedarf, die salopp gesagt „nicht mal eben so“ oder „nebenbei“ mitgemacht werden kann. Damit werden sowohl die Fragen nach der Qualifizierung der Beratungsfachkräfte als auch der Bereitstellung eines entsprechenden professionellen Rahmens tangiert (siehe auch Abschnitt „Aktuelles“ unten). Gerade im Bereich der sexualisierten Gewalt sind der Aufbau von Netzwerken und die arbeitsfeldübergreifende Zusammenarbeit von hoher Relevanz, z.B. mit Kinderschutzambulanzen oder Stellen der Kriminalprävention bzw. Strafverfolgung, was ohne entsprechende professionelle Ressourcen nicht möglich ist.
Aus Forschungssicht konnten wegweisende Bestandsdaten und Erkenntnisse zum Ausbau der professionellen Angebotsstrukturen im Bereich der sexualisierten Gewalt in NRW maßgebend im Rahmen der umfassenden und breit ausgerichteten Evaluation der familienpolitischen Leistungen gewonnen werden, die vom Familienministerium (seinerzeit noch „MKFFI“) in Auftrag gegeben und in den Jahren 2018 bis 2020 unter Gesamtprojektleitung der Prognos AG durchgeführt wurde. Das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) war hier mit seiner Expertise in der operativen und wissenschaftlichen Begleitung der Evaluation der Familienberatung involviert, die neben der Familienbildung und der Familienpflege ein zentrales Teilprojekt des Evaluationsvorhabens war. Im Rahmen der Evaluation der Familienberatung lag ein spezieller Fokus ebenfalls auf den im Bereich der sexualisierten Gewalt spezialisierten Fachberatungsstellen. Im Folgenden sollen die zentralen Ergebnisse aus dem Evaluationsvorhaben skizziert und in den aktuellen fachpolitischen Diskurs eingeordnet werden. In umfassender Form wurden sie von Juncke et al. (2020) veröffentlicht.
Ein zentrales Element der Bestandsanalyse war eine breit angelegte Online-Befragung, die im Jahr 2019 durchgeführt wurde und an der sich 206 der damals 264 geförderten Erziehungs- und Familienberatungsstellen beteiligten. 30 Beratungsstellen gaben im Rahmen der Online-Befragung an, dass ihr vorrangiger Beratungsschwerpunkt im Bereich sexualisierte Gewalt liegt. Dies entspricht einem Anteil von etwa 15 Prozent aller an der Erhebung teilnehmenden Stellen. Zu den spezialisierten Stellen zählen sowohl Anlaufbzw. Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch an Kindern und jungen Erwachsenen als auch landesweite Fachberatungen gegen sexuellen Missbrauch, Kinderschutzambulanzen, Kinderschutzzentren sowie ärztliche Anlauf- und Beratungsstellen.
Beratungsanlässe, Nachfrage und Zielgruppen
Bei den in der Erziehungs- und Familienberatung insgesamt häufig vorkommenden Beratungsanlässen wie „Auffälligkeiten von jungen Menschen im Sozialverhalten“ oder „Belastungen der jungen Menschen durch familiäre Konflikte“ unterscheidet sich die Nachfrage bei den Fachberatungsstellen
kaum von der der allgemeinen Familienberatungsstellen. Im Schnitt gaben jeweils etwa vier von fünf (ca. 80 %) aller befragten Stellen an, aus diesen Gründen eher häufig oder häufig aufgesucht zu werden. Während bei den allgemeinen Familienberatungsstellen Beratungsanlässe häufiger waren, die Eltern oder das Familiensystem miteinschließen, wie z.B. „Partnerprobleme“ oder „Persönliche Probleme im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit“, werden die spezialisierten Fachberatungsstellen erwartungsgemäß in weitaus höherem Maße im Kontext des Vorliegens einer Gefährdung des Kindeswohls nachgefragt. Dies umfasst sowohl Kindeswohlgefährdungen im Allgemeinen, die Beteiligung an Abklärungsprozessen in Kinderschutzverfahren als auch Kindeswohlgefährdungen,
die speziell im Kontext sexualisierter Gewalt festgestellt werden. 60 bis 70 Prozent der spezialisierten Stellen beschrieben Beratungsanlässe im Zusammenhang mit den genannten Feldern im Rahmen des § 8a SGB VIII als (eher) häufig, während entsprechende Fragen in den allgemeinen Beratungsstellen nur in ca. zehn bis 15 Prozent als überdurchschnittlich kumuliert wahrgenommen wurden. Eine Gefährdung des Kindeswohls speziell wegen sexualisierter Gewalt wurde sogar nur von sieben Prozent der betreffenden Stellen als häufiger Beratungsanlass angegeben. Dies spiegelt sich auch in den Aussagen von Stellenleitungen aus
dem „Pool“ der allgemeinen Familienberatung wider (vgl. Juncke et al. 2020, S. 66):
„Aus unserer Sicht ist das Hauptproblem die Erreichbarkeit oder Niedrigschwelligkeit. Gerade von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche werden von sich aus keine Beratungsstelle aufsuchen. Wie können wir es schaffen, dass wir für diese Zielgruppe erreichbar sind? Durch offene Sprechstunden
in den Schulen? Einem besseren Bekanntheitsgrad durch Präventionsveranstaltungen? Social-Media-Angebote? Wir wissen es nicht, wie wir präsenter und besser ansprechbar sein können, und uns fehlen die Ressourcen (Personal, Zeit), es rauszubekommen und unser Angebot dem Bedarf anzupassen. Hier würden wir uns gerne entwickeln.“
Bei den spezialisierten Fachberatungsstellen ist die Nachfrage hingegen deutlich höher ausgeprägt als bei den allgemeinen Familienberatungsstellen: Hier geben 60 Prozent der Stellen an, sowohl eine (eher) hohe Nachfrage bei jungen Menschen mit sexualisierten Gewalterfahrungen als auch bei deren Eltern zu haben. Entsprechend dem Zitat oben geben im unmittelbaren Vergleich nur elf Prozent der allgemeinen Beratungsstellen an, dass betroffene junge Menschen
selbst nachfragen. Mit einem Anteil von 15 Prozent werden die Eltern jedoch etwas besser erreicht. Dass die Fachberatungsstellen Kinder und Jugendliche im Vergleich zu den Eltern etwas besser direkt ansprechen können, wurde u.a. auf die vielfältigen in NRW durchgeführten Grundschulprojekte wie „Mein Körper gehört mir“ zurückgeführt.
Die Gruppe der Personen, die im Kontext sexualisierter Gewalt Beratungsstellen aufsucht, ist letztlich äußerst heterogen. Neben den betroffenen jungen Menschen und Eltern nehmen auch Fachberatungen einen hohen Anteil ein. Erwachsene, die als Kinder emotional vernachlässigt wurden und/oder physische, psychische und/oder sexuelle Gewalt erfahren haben, haben mit einem Anteil von unter fünf Prozent insgesamt nur sehr selten Beratungsstellen aufgesucht. Familien mit Migrationshintergrund erreicht die Familienberatung laut den Daten der Studie in NRW sowohl im Allgemeinen als auch im spezifischen Bereich sexualisierter
Gewalt ebenfalls in sichtlich geringerem Umfang. In der von Kantar EMNID durchgeführten repräsentativen Familienbefragung von 1.000 Familien in NRW war jedoch der Anteil der Befragten, die schon einmal eine Beratung bei sexualisierter Gewalt in Anspruch genommen haben, unter den Alleinerziehenden mit einem Anteil von vier Prozent etwa doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Zielgruppen.
Qualifikation, Fortbildungsbedarfe und andere fachliche Anforderungen
Mit Blick auf die konkrete Beratungsarbeit zeigt die Evaluation in NRW, dass bei den Fachberatungsstellen nahezu durchgängig relevantes Spezialwissen zu Opferschutz, Täter*innenstrategien und Schutzkonzepten in hohem Maße vorhanden ist. Etwa 90 Prozent der Fachberatungsstellen gaben an, dass ihre Beratungsfachkräfte im Hinblick auf den psychosozialen Unterstützungsbedarf der Zielgruppe gut qualifiziert und sensibilisiert sind. Ein ähnlich hoher Anteil ist zudem mit Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII zu erfahren. In den allgemeinen Familienberatungsstellen war zwar in der Breite grundsätzlich ebenfalls entsprechendes Wissen vorhanden, jedoch gab mehr als die Hälfte der Beratungsstellen an, dass dies noch ausbaufähig wäre. In einem kleineren Anteil von zehn bis 20 Prozent wurde sogar teils noch deutlich Verbesserungsbedarf festgestellt (vgl. Juncke et al. 2020, S. 100). Als weitere Bereiche, in denen Spezialwissen notwendig ist, wurden hier die Trauma-Arbeit mit Betroffenen und den Eltern/Bezugspersonen sowie teils auch juristisches Wissen und/oder Wissen zu Interventionsplänen, Entschädigungszahlungen sowie Zeugenbegleitungen genannt.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der spezialisierten Fachberatungsstellen sind insbesondere die therapeutische Arbeit mit Opfern sowie die telefonische Beratung im Kontext sexualisierter Gewalt. Darüber hinaus ist die präventive Arbeit besonders bedeutsam: 83 Prozent der Fachberatungsstellen gaben an, in der Prävention tätig zu sein. Dabei werden insbesondere Kitas und Schulen, Vereine und andere Einrichtungen mit präventiven Angeboten unterstützt und/oder gemeinsame Schutzkonzepte erarbeitet. Lediglich die Gutachtenerstellung im Kontext sexualisierter Gewalt im Auftrag von Polizei und Justiz spielte mit einem Anteil von unter zehn Prozent bei den Fachberatungsstellen nur eine untergeordnete Rolle. Bei den allgemeinen Familienberatungsstellen wurde sie sogar von keiner einzigen Beratungsstelle erwähnt. Auch wenn die Fachberatungsstellen durch ihre Spezialisierung in den genannten Bereichen naturgemäß sehr ausgeprägte Expertisen und Tätigkeitsschwerpunkte aufwiesen, war es dennoch bemerkenswert, in welchem Ausmaß die „regulären“ Beratungsstellen teilweise ebenfalls beratend, therapeutisch und präventiv tätig sind, obwohl sie in der Öffentlichkeit weitaus weniger als Anlaufstelle bei sexualisierter Gewalt bekannt waren.
Im Zuge der Online-Umfrage wurden die Beratungsstellen ebenfalls um eine Einschätzung zur personellen Situation in ihren Einrichtungen gebeten. Dabei stimmten 90 Prozent aller befragten Beratungsstellen grundsätzlich zu, dass die Qualifikationsniveaus ihrer fest angestellten Fachkräfte den Anforderungen an ihre Arbeit entsprechen. Allerdings gaben die meisten an, dass es nicht leicht sei, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Nur 30 Prozent der Fachberatungsstellen gaben an, dass ihnen ausreichend Personal zur Verfügung steht, um alle geplanten Angebote umsetzen zu können. 57 Prozent der Fachstellen gingen zudem davon
aus, dass ihnen mittelfristig qualifizierte Fachkräfte fehlen werden.
Um den Fragen nach der Wirksamkeit der Beratungsangebote in NRW nachzugehen, griff die Evaluation der Familienberatung auf anonymisierte Daten aus der seit fast zehn Jahren laufenden trägerübergreifenden wirkungsorientierten Studie „Wir.EB“ zurück (Arnold, Macsenaere und Hiller 2018), über die im Rahmen des LAG Journals schon mehrfach berichtet wurde (siehe etwa Arnold und Feist-Ortmanns 2020). Als Wirkungen werden hierbei die unmittelbaren „Outcomes“ der Beratungen verstanden. Dabei kann es sich sowohl um positive als auch negative Veränderungen von Problemlagen, Ressourcen, der Lebensqualität oder, wie im Falle von Wir.EB, um Grundbefähigungen bzw. Capabilities handeln. Diese haben den Anspruch, unterschiedliche relevante Facetten des Lebens von beratenen Menschen und Familien auch in der Breite abzubilden. Weiterführende Informationen über das Verfahren und wie Sie Wir.EB nutzen können, um die Wirkungen Ihrer eigenen Beratungsarbeit sichtbar zu machen, finden Sie auf der Projekthomepage unter www.wireb.de.
Im Rahmen der Evaluation in NRW konnten aus dem umfangreichen bundesweiten Datenfundus von Wir.EB, zu dem mittlerweile annähernd 150 Beratungsstellen mehr als 16.000 Beratungsprozesse beigesteuert haben, die Wirkungsdaten aus NRW mit den Daten aus anderen Bundesländern verglichen werden. Aus studientechnischen Gründen waren hierbei allerdings nur übergreifende Aussagen zur Wirksamkeit der Erziehungs- und Familienberatung darstellbar. Eine Aufschlüsselung nach spezialisierten Beratungsangeboten war an dieser Stelle leider nicht möglich.
Die Forschungsergebnisse spiegeln wider, dass die Beratungsstellen in NRW grundsätzlich vergleichbar positive Beratungswirkungen zeigen, wie sie in anderen Bundesländern beobachtet werden können. Durchschnittlich kommen etwas mehr als vier von fünf Beratungen zu einem positiven Ergebnis, gehen also mit einer Verbesserung der Lebensqualität der beratenen Menschen einher. Werden die Veränderungen nach kleinen, mittleren und großen Effektstärken klassifiziert, fällt sogar mehr als die Hälfte der Beratungsprozesse in die höchste Wirksamkeitsstufe (vgl. Juncke et al. 2020). Dabei wird besonders zur Resilienzförderung beigetragen, sodass sowohl Eltern als auch junge Menschen besser mit belastenden Situationen umgehen können (vgl. Arnold und Feist-Ortmanns 2020). Neben anderen positiven Effekten verbessert sich ebenfalls die psychische Gesundheit von Eltern und jungen Menschen im Laufe der Beratungsprozesse, im Mittel über alle untersuchten Einzelfälle hinweg, maßgeblich.
Im vorliegenden Kontext ist insbesondere ein Blick auf die diesen Beratungswirkungen zugrundeliegenden Einfluss- bzw. Wirkfaktoren von Belang. Dabei handelt es sich letztlich bildlich gesehen um die „Stellrädchen“ und Ansatzpunkte für Qualitätsentwicklungs- und Optimierungsprozesse (Macsenaere und Esser 2015). Auf strukturell-organisatorischer Ebene zeigte sich im Rahmen von Wir.EB, dass die Beratungsstellen nochmals höhere Wirksamkeiten erreichen konnten, wenn unter anderem Erstgespräche möglichst frühzeitig innerhalb von vier Wochen nach der Anmeldung angeboten werden. Zudem arbeiten Beratungsstellen nachweislich mit höheren Erfolgswahrscheinlichkeiten, wenn die Beratungsfachkräfte über eine hohe Bandbreite von (Zusatz-)Qualifikationen verfügen sowie insgesamt mehr Fortbildungen in Anspruch nehmen (siehe Abbildung). Positiv machten sich fernerhin auch eine ausführliche Fachdiagnostik sowie ein höheres Maß an arbeitsfeldübergreifenden Kooperationen mit anderen Diensten und Anbietern bemerkbar. Schließlich zeigten sich noch weitere eher prozessbezogene Wirkfaktoren, die ebenfalls in der Abbildung subsumiert sind. Für deren genaue Hintergründe sei an dieser Stelle aber auf die ausführlicheren Fachpublikationen verwiesen (vgl. Arnold et al. 2018).
Auf Basis der in diesem Artikel skizzierten Ergebnisse aus der Evaluation der familienpolitischen Leistungen in NRW hat die Landesregierung in Konsequenz allein im Haushaltsjahr 2021 zusätzlich 3,6 Millionen Euro für den weiteren Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt. Seit 2022 wurden laut Angaben auf den Seiten des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW zudem weitere 5,1 Millionen Euro für den Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bereitgestellt.
Erfreulicherweise folgt die Politik den empirischen Erkenntnissen der Forschung zu den Wirkfaktoren und setzt, neben der Schaffung von perspektivisch 150 neuen Fachkraftstellen, die unter anderem die Multiprofessionalität in der Beratungsarbeit stärken, auf umfangreiche und zielgerichtete Qualifizierungs- und Fortbildungsprogramme wie etwa die Basisfortbildung „Neu in der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“. Die Besetzung der Stellen erfolgt über ein neu angelegtes Förderprogramm, das auf Dauer ausgerichtet sein soll und bei dem der Anteil der Landesförderung 80 Prozent beträgt. Die qualifizierte Basisfortbildung steht allen Fachkräften zur Verfügung, deren Stellen über das Ausbauprogramm gefördert sind und die vorher noch nicht im Bereich der sexualisierten Gewalt tätig waren. Im Zuge der Fortbildungen werden zudem auch die Vernetzung und Zusammenarbeit gefördert, die, wie im Zuge der Wirkfaktorenanalyse im Rahmen von Wir.EB gesehen, ebenfalls nachweisliche Eckpfeiler für erfolgreiche Beratungsprozesse sind.
Nichtsdestotrotz wird mit Blick auf die allgemeinen Erziehungs- und Familienberatungsstellen zukünftig auch weiterhin eine Herausforderung bleiben, dass von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder, Jugendliche und deren Eltern oder Umfeld den Weg in die Beratungsstellen finden. Im Zuge der repräsentativen Befragung von Familien in den NRW-Haushalten, im Rahmen der Evaluation der familienpolitischen Leistungen, zeigte sich beispielsweise, dass nur etwas mehr als die Hälfte der befragten Familien schon einmal etwas von den Angeboten der Familienberatung gehört hat. Die Bekanntheit nimmt dabei mit höherem Bildungsniveau der Eltern zu. In der Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise durch die Schaffung passgenauer digitaler Zugangswege, gibt es hier grundsätzlich noch Entwicklungspotenzial. Auch wenn die Bekanntheitsprobleme die Fachberatungsstellen weitaus weniger tangieren, wird die allgemeine Familienberatung im Tätigkeitsfeld der sexualisierten Gewalt zukünftig weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Ihre Beratungsstellen sind sozialraumnah in der Fläche vertreten und können verbleibende Lücken in den Versorgungsnetzwerken schließen, die von den spezialisierten Fachberatungsstellen nicht abgedeckt werden. Letztlich sollte aber unstrittig sein, dass das Ausbauprogramm, sofern es sich in den angelegten Grundstrukturen nachhaltig etabliert, insgesamt einen signifikant positiven Beitrag für eine bedarfsgerechte Beratung und Prävention im Bereich der sexualisierten Gewalt leisten kann und hoffentlich auch wird.
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