Kinder und Jugendliche langfristig besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Hierzu hat sie im Dezember 2020 das umfassende Handlungs- und Maßnahmenkonzept (HMK) „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“ beschlossen. Es beinhaltet insgesamt 59 Maßnahmen und befindet sich bereits in der konsequenten Umsetzung. So wurde die Landesfachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt (PSG) in Köln gegründet, die als allgemeine Anlaufstelle für Fachkräfte insbesondere freier Träger in NRW fungiert und damit bundesweit die erste ihrer Art ist. Im kommenden Jahr wird ihre Reichweite in Nordrhein-Westfalen zusätzlich durch regionale Koordinierungsstellen gestärkt. Im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt wurde bei den Landschaftsverbänden ebenfalls die Fachberatung für Jugendämter gestärkt. Zudem werden Fortbildungsangebote derzeit hinsichtlich vernetzender, interdisziplinärer Möglichkeiten überprüft und sollen perspektivisch stark ausgeweitet werden. Mit dem geplanten neuen Landeskinderschutzgesetz, das zum Mai 2022 in Kraft treten soll, werden mit fachlichen Standards im Verfahren zum Schutzauftrag sowie verpflichtenden Bausteinen zur Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort weitere Maßstäbe im Kinderschutz gesetzt.
Zentraler Baustein zur Prävention sexualisierter Gewalt im Rahmen der Umsetzung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts ist der flächendeckende und qualitative Ausbau der spezialisierten Beratung in NRW. Das durchgeführte Interessenbekundungsverfahren des Familienministeriums, bei welchem alle Träger dazu aufgerufen waren, ihre Bedarfe mitzuteilen, hat transparent gemacht, wie hoch der Bedarf tatsächlich im ganzen Land ist. Daher hat die Landesregierung beschlossen, diesem Rechnung zu tragen und die ursprünglich für den Ausbau der Beratung beschlossenen Mittel in Höhe von 3,6 Mio. Euro mehr als zu verdoppeln: Ab 2022 werden insgesamt 8,7 Mio. Euro ausschließlich für zusätzliche spezialisierte Fachkräfte in den Beratungsstellen zur Verfügung stehen!
Das Land fördert hiermit exakt und passgenau die gemeldeten Bedarfe aller eingegangenen und förderfähigen 145 Interessenbekundungen von freien und öffentlichen Trägern mit einem Stundenumfang von rd. 150 Stellen (Vollzeitäquivalenten). Die Landesförderung in Höhe von 80% bezieht sich ausschließlich auf zusätzliche Personalkosten für Fachkräfte, die auf den Stellen neu eingesetzt werden oder jene, die die bestehende Stelle aufstocken. Die Stellen werden zudem unbefristet gefördert.
Die spezialisierte Beratung leistet umfassende Hilfestellung bei der Präventionsarbeit, indem sie zum Beispiel über Täterstrategien aufklärt und Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstbewusstsein stärkt. Darüber hinaus berät sie Betroffene in konkreten Fällen und unterstützt bei der Krisenintervention. Das Ausbauvorhaben ist somit eine wichtige Säule für einen verbesserten Kinderschutz. Der Dank der Landesregierung geht hier vor allem an alle Träger und Fachkräfte von Beratungsstellen, die sich bei dieser so wichtigen Aufgabe einbringen und sich für die Beratung spezialisieren.
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