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Fachbeitrag

Mediation in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle

Die Anzahl der Beratungen von „Hochkonfliktfamilien“ nimmt seit Jahren zu und ist durch die Pandemie noch weiter erhöht worden. Die Aufgabe für die Beratungsstellen wird laut Gesetz (vgl. § 17 SGB VIII) so beschrieben, dass „bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung zu unterstützen (ist). Dieses Konzept kann auch als Grundlage für einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung im familiengerichtlichen Verfahren dienen“. Neben den §§ 17 und 18 des SGB VIII gibt es noch die Bestimmungen des Fam-FG mit der Zielsetzung, die Konfliktparteien darin zu unterstützen, „Einvernehmen“ zu erzielen.

Mediation ist eine sinnvolle Methode, die aufgrund der Allparteilichkeit des/der Mediator*in den Eltern dazu verhilft, in ihrer Not gleichermaßen verstanden, gesehen und gewürdigt zu werden. Die Struktur- und Prozessverantwortung trägt der/die Mediator*in, und das schafft Vertrauen für die Ratsuchenden. Bedingung ist, dass sowohl das Gerichtsverfahren als auch die anwaltlichen Tätigkeiten währenddessen ruhen, um eigene, unabhängige Lösungen finden zu können.

Im Rahmen von Trennung und Scheidung entstehen vielfältige Themen: Im Vordergrund stehen meist die Fragen über den zukünftigen Lebensmittelpunkt und die Umgangsregelungen für die Kinder. Aber auch grundlegende finanzielle Fragen bedürfen einer Klärung und sind oft untrennbar von den oben genannten Fragen zu verstehen. Wenn Elternteile nicht wissen, ob sie ihren Kindern nach der Trennung noch einen materiell gesicherten Rahmen bieten können, macht das eine zuverlässige Regelung fast unmöglich. Deshalb gibt es einige Beratungsstellen, die mit Rechtsanwälten kooperieren, die die Beratung der Eltern (getrennt voneinander) für den finanziellen Bereich übernehmen. Mit diesen Ergebnissen kommen die Elternteile danach wieder in die Beratungsstelle zurück, und der Verhandlungsprozess – bis hin zu einer Vereinbarung – kann fortgesetzt werden.

Auch die Kinder können einbezogen werden, aber sinnvollerweise erst dann, wenn die Vereinbarungen der Eltern schon relativ weit fortgeschritten sind und eine Elternkommunikation erreicht ist, die den Kindern Sicherheit gibt. Dann dürfen die Kinder eigene Themen benennen, die die Eltern manchmal überraschen, wie: Darf ich mein Kuscheltier mitnehmen? Was ist, wenn die Oma Geburtstag hat, und es ist Papa-Wochenende? Wer gibt mir das Taschengeld? Wer bringt mich zum Fußball? Wo bin ich Weihnachten? usw.

Am Ende des Mediationsprozesses gibt es eine schriftliche Vereinbarung, die von beiden Elternteilen unterzeichnet wird.

Es stellt eine große Herausforderung für Eltern dar, aus dieser Lebenskrise heraus – die in der Regel eine Trennung ist – in ein konstruktives Handeln zu gehen. Hilfreich ist es an dieser Stelle, dass die Mediation grundsätzlich „nach vorne gerichtet“ ist. Der/die Mediator*in weist immer wieder darauf hin, dass es darum geht, vom heutigen Tag an in die Zukunft gerichtete Lösungen für die Kinder und die Eltern in der veränderten Situation zu finden. Die getroffenen Mediationsvereinbarungen helfen dabei, die Situation Schritt für Schritt zu beruhigen. Dann besteht die Chance, dass Eltern auch nach der Trennung eine kooperative Elternschaft führen können.

Referent:in

Petra Evertz
Leiterin der Familien- und Erziehungsberatungsstelle des SKFM Düsseldorf e.V.
Vorstandsmitglied der LAG NRW

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