Werden Sie Mitglied!

Die LAG NRW stellt sich vor

Die Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung Nordrhein-Westfalen (LAG NRW) ist der Fachverband für Erziehungsberatung in Nordrhein-Westfalen. Sie ist der Zusammenschluss der ca. 230 Erziehungsberatungsstellen des Landes. Mitglieder sind die Mitarbeitenden von Erziehungsberatungsstellen und ähnlichen Einrichtungen.

Die LAG NRW vertritt das Thema Erziehungsberatung in den entsprechenden Gremien, fördert die Vernetzung und die fachliche Entwicklung durch jährliche Fachtage und setzt sich für die Einhaltung von Qualitätsstandards in der Erziehungsberatung ein.

Als einer von 16 Landesverbänden ist die LAG NRW Mitglied der Bundeskonferenz Erziehungsberatung e.V. (bke).

 

Weitere Aufgaben und Ziele sind:

  • Die Formulierung und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards von Erziehungsberatung.
  • Fachliche Unterstützung bei Diskussions- und Entwicklungsprozessen vor Ort.
  • Vertretung des Arbeitsfeldes in Gremien der Jugendhilfe, Kontakt zu Entscheidungsträgern der Politik, auch in beratender Funktion.
  • Präsentation des Arbeitsfeldes in Öffentlichkeit und Medien.
  • Angebote zur Weiterbildung durch (wissenschaftliche) Jahrestagungen und Fachtage.
  • Informationen über aktuelle Trends, Stellungnahmen und Praxisberichte im jährlich erscheinenden LAG-Journal.

LAG NRW und bke

In Nordrhein-Westfalen gibt es über 230 geförderte Erziehungs- und Familienberatungsstellen in unterschiedlicher Trägerschaft, die auf der Grundlage von Paragraph 28 SGB VIII arbeiten. Fachkräfte dieser Beratungsstellen können per Antrag Mitglied der LAG NRW werden.

 

Die Mitglieder können sich auf lokaler und in einigen Regionen auch auf regionaler  Ebene – in sogenannten Regionalgruppen – organisieren. In der Mitgliederversammlung wird der Vorstand gewählt. Aus dem Vorstand der LAG NRW wird eine Person in den Vorstand der bke delegiert und vertritt dort das Land Nordrhein-Westfalen:

Stellungname der BKE: Qualität durch Engagement

Die bke hat unlängst in einer Stellungnahme auf das Verhältnis von LAGen und bke hingewiesen

Organisatorisches

Satzung der
LAG NRW e.V.

Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung NRW e.V.

Vorstandsmitglieder
der LAG NRW e.V.

Der aktuelle Vorstand besteht zurzeit aus sieben Mitgliedern und trifft sich in regelmäßigen Abständen.

Geschäftsstelle
der LAG NRW e.V.

Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung NRW e.V.
Herbstmühle 3
51688 Wipperfürth

Mitgliedschaft

Vorteile der Mitgliedschaft

  • Sie erhalten aktuelle Nachrichten der LAG NRW in Form von Newslettern und dem LAG-Journal.
  • Sie erhalten die Informationen der bke regelmäßig über unsere Geschäftsstelle zugesandt.
  • Sie besuchen kostenfrei die Jahrestagung der LAG NRW.
  • Sie besuchen die Fachtagungen der LAG NRW zum Mitgliedstarif.
  • Sie sind über die LAG NRW vertreten in der bke – einem Netz von mehr als 2000 Mitgliedern bundesweit.
  • Sie vernetzen sich und stärken damit die Qualität der Erziehungs- und Familienberatung in NRW.

Die Mitgliedschaft in der LAG NRW erfolgt auf persönlichen Antrag. Die Satzung der LAG NRW sieht vor:

  • Eine ordentliche Mitgliedschaft für alle MitarbeiterInnen, die in der Erziehungs- und Familienberatung entsprechend der Richtlinien des Landes NRW tätig sind.
  • Eine außerordentliche Mitgliedschaft für alle Personen, die nicht in Erziehungsberatungsstellen arbeiten und die Ziele der LAG NRW unterstützen.

Werden Sie Mitglied!

  • Mitgliedsbeitrag 39,00€/Jahr

    Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden Wochenarbeitszeit zahlen 19,50€/Jahr

Beratungsstellen der LAG NRW

      Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, welche uns zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben.

      Antrag LAG-Mitgliedschaft

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      Umfang
      Anzahl der Std./Woche *
      Angaben zur Dienststelle
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      Name der Dienststelle
      Name des Trägers der Dienststelle
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